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Abmeldung von Personen / Wohnsitz
Eine Abmeldung ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
Sie müssen sich lediglich innerhalb von zwei Wochen nach Wohnsitznahme in der neuen Wohnsitzgemeinde persönlich anmelden.
Die Pflicht zur Abmeldung besteht indes nach wie vor
- bei Wegzug ins Ausland
- Aufgabe einer Nebenwohnung
- beim Wegfall eines festen Wohnsitzes
Die Abmeldung kann persönlich erfolgen oder durch eine bevollmächtigte Person.
Bei Ehepaaren / Familien reicht es aus, wenn einer der Meldepflichtigen persönlich erscheint.
Gebühren | Diese Dienstleistung ist gebührenfrei. |
Formulare | |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Globale Rechtsgrundlagen |
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Benötigte Dokumente |
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass - Abmeldebestätigung durch Wohnunggeber |
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0