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Abmeldung von Personen / Wohnsitz Die Abmeldung eines Wohnsitzes ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=644&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=d4b54eb9da75d56c0f78b337df436a4c
Fachbereich 30 Sicherheit und Ordnung
Schulstraße 3 49536 Lienen

Abmeldung von Personen / Wohnsitz

Eine Abmeldung ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
Sie müssen sich lediglich innerhalb von zwei Wochen nach Wohnsitznahme in der neuen Wohnsitzgemeinde persönlich anmelden.

Die Pflicht zur Abmeldung besteht indes nach wie vor

  • bei Wegzug ins Ausland
  • Aufgabe einer Nebenwohnung
  • beim Wegfall eines festen Wohnsitzes


Die Abmeldung kann persönlich erfolgen oder durch eine bevollmächtigte Person.
Bei Ehepaaren / Familien reicht es aus, wenn einer der Meldepflichtigen persönlich erscheint.

 

Gebühren Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • Bundesmeldegesetz
Benötigte Dokumente - gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
- Abmeldebestätigung durch Wohnunggeber
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Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0