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Auskünfte aus dem Melderegister
Es gibt zwei veschiedene Arten von Melderegisterauskünften: die einfachen und die erweiterten Auskünfte.
Einfache Melderegisterauskünfte umfassen
- Vor- und Familienname
- akademische Grade
- Anschriften
Der Antrag für diese Auskunft kann persönlich durch Vorsprache oder schriftlich gestellt werden. Es sind keine Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Allerdings können schutzwürdige Belange des Betroffenen jedoch zu einer Ablehnung führen.
Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Angabe des gesetzlichen Vertreters
- Sterbetag- und ort
Der Antrag für diese Auskunft ist schriftlich zu stellen, das folgende Formular kann verwendet werden, der Antrag bedarf jedoch keiner Form. Allerdings ist ein berechtigtes Interesse an der erweiterten Melderegisterauskunft nachzuweisen, z.B. durch Schuldtitel.
eGovernment:
Online können Auskünfte aus dem Melderegister noch nicht beantragt werden, da der Prozess noch nicht umgesetzt wurde. Im Falle häufiger Abfragen steht alternativ das ZEMA Verfahren zur Verfügung.
Gebühren |
- 11,00 Euro einfache Melderegisterauskunft - 15,00 Euro erweiterte Melderegisterauskunft |
Formulare | |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
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