Ansprechpartner
Bildungs- und Teilhabepaket / Kinderzuschlag
Das Bildungspaket für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung (Schülerinnen und Schüler) erhalten, umfasst folgende Leistungen:
- Aufwendungen für Kita-Ausflüge sowie für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler (ohne Taschengeld)
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler (für z.B. Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Sportkleidung) in Höhe von 70,00 Euro (jeweils zum 01. August eines Jahres) sowie 30,00 Euro (jeweils zum 01. Februar eines Jahres)
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs (wenn die Schülerbeförderungskosten nicht oder nicht vollständig durch den zuständigen Schulträger übernommen werden)
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler in angemessenem Umfang (wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und das Klassenziel - Versetzung in die nächste Klasse bzw. Schulabschluss bei Abschlussklassen - zu erreichen)
- Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird (es verbleibt ein Eigenanteil von 1,00 Euro pro Mahlzeit)
Das Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres umfasst zusätzlich die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
- (Mitglieds-)beiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Globale Rechtsgrundlagen |
|
Lebenslagen | Kinder, Soziale Leistungen, |
Benötigte Dokumente | Jeweilige Leistungsbescheide |
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0