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Eheschließung (Heiraten / Trauung)
Die Eheschließung ist grundsätzlich von beiden Verlobten anzumelden. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin erfolgen. Kommt es innerhalb dieser 6 Monate nicht zur Eheschließung, ist die Anmeldung im vollen Umfang zu wiederholen.
Die Verlobten müssen diverse Unterlagen zur Anmeldung vorlegen, damit der Standesbeamte prüfen kann, ob keine Ehehindernisse bestehen. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist ein Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten.
Wenn nach erfolgter Prüfung durch den Standesbeamten Ehehindernisse nicht bekannt geworden sind, wird ein verbindlicher Eheschließungstermin vereinbart.
Im Vorfeld der Anmeldung können Sie den gewünschten Hochzeitstermin mit dem Standesamt absprechen. Es wird dann eine Terminvormerkung in den Traukalender eingetragen; diese Vormerkung ist aber unverbindlich. Eine verbindliche Terminzusage erfolgt erst nach dem die Anmeldung zur Eheschließung vollständig vorliegt.
Trauzeugen
Sie können bis zu zwei Trauzeugen benennen. Diese müssen am Hochzeitstag mindestens 16 Jahre alt sein und sich mit einem Pass oder Personalausweis ausweisen können.
Gebühren |
Anmeldung zur Eheschließung -> wenn die Gemeinde Lienen für die Entgegennahme zuständig ist (Wohnsitz der Verlobten), aber die Eheschließung/Verpartnerung vor einem anderen Standesamt erfolgen soll - 40,00 Euro bzw. 66,00 Euro, wenn ein Verlobter Ausländer ist - evtl. weitere Gebühren für Urkunden oder Bescheinigungen - zzgl. Preis für ein Familienstammbuch, wenn dies gewünscht ist - evtl. weitere Gebühren für namensrechtliche Erklärungen |
Formulare | |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Globale Rechtsgrundlagen |
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Benötigte Dokumente |
- Personalausweis bzw. Reisepass - Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister -> Diese Urkunde bekommen Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind. Sollten Sie in Lienen geboren sein, ist die Vorlage nicht erforderlich. - Aufenthaltsbescheinigung -> Eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Lienen gemeldet sind und hier auch heiraten wollen, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich. - Beitrittserklärung -> Sollte es einem der Verlobten unmöglich sein, bei der Anmeldung anwesend zu sein, so ist eine so genannte Beitrittserklärung vorzulegen. Hiermit erteilt der/die nicht anwesende Verlobte, dem/der anwesenden Verlobten die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung. Dieses Formular erhalten Sie beim Standesamt. Wenn einer der Verlobten schon einmal verheiratet war: -> Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk Wenn einer der Verlobten Ausländer ist: -> Ehefähigkeitszeugnis der Heimatbehörde -> je nach Herkunftsstaat sind alle ausländischen Urkunden und Bescheinigungen mit Apostille (Überbeglaubigung durch den Heimatstaat) bzw. Legalisation (Überbeglaubigung durch die deutsche Vertretung im Heimatland) vorzulegen -> alle auskändischen Urkunden und Bescheinigungen sind grundsätzlich mit Übersetzung vorzulegen; die Übersetzung hat durch einen in Deutschland zugelassenen und vereidigten Übersetzer zu erfolgen Wichtiger Hinweis Die Aufzählung der vorzulegenden Unterlagen ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall, insbesondere wenn einer der beiden Verlobten Ausländer ist, sind weitere Nachweise (Urkunden, Bescheinigungen o.ä.) vorzulegen. Wir empfehlen, besonders in diesem Fall, im Vorfeld mit dem Standesamt Kontakt aufzunehmen. Dort werden Sie gern beraten und es wird Ihnen eine "Besorgungsliste" zur Verfügung gestellt. |
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0