Ansprechpartner
Eheurkunde
Wenn Sie in Lienen geheiratet haben und eine Eheurkunde benötigen, erhalten Sie diese beim Standesamt Lienen.
Haben Sie nicht in Lienen geheiratet, erhalten Sie die Eheurkunde beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Sollte dieser nicht bzw. nicht mehr in Deutschland liegen, hilft das Standesamt gerne weiter.
Antragsberechtigte:
- Ehegatten selbst (auch allein)
- Vorfahren in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern usw.)
- Nachfahren in absteigender Linie (Kinder, Enkel usw.)
- aktueller Ehegatte bzw. Lebenspartner
- sonstige Personen, die rechtliches Interesse glaubhaft machen
- der Antragssteller muss mindestens 16 Jahre alt sein
Gebühren |
- 10,00 Euro für die 1. Eheurkunde - 5,00 Euro je weiterer Urkunden (bei gleichzeitiger Ausstellung) - gebührenfrei zur Vorlage bei der Sozialversicherung |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Benötigte Dokumente |
bei persönlicher Vorsprache: - Personalausweis bzw. Reisepass - Nachweis der Berechtigung, falls nicht einer der Ehegatten den Antrag stellt bei telefonischer Beantragung (falls Antragsberechtigung nachgewiesen) - notwenige Daten: -> Heiratsdatum, Name und Vorname der Ehegatten bei Eheschließung -> Empfänger: Name, Vorname, vollständige Adresse - im Rahmen des Telefonats erhalten Sie den anzugebenden Verwendungszweck für Ihre Gebührenüberweisung - nach Zahlungseingang wird Ihnen die Urkunde umgehend übersandt bei schriftlicher Beantragung (falls Antragsberechtigungn nachgewiesen werden muss) - notwendige Daten: -> Heiratsdatum, Name und Vorname der Ehegatten bei Eheschließung -> Empfänger: Name, Vorname, vollständige Adresse - Nachweis der Antragsberechtigung - Gebührenzahlung: -> per Rechnung, nach Zahlungseingang erfolgt Versendung -> Vorabüberweisung -> per Verrechnungsscheck |
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0