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Familienbuch
Beim Familienbuch handelt es sich um eine Karteikarte, die bei jeder Eheschließung in Deutschland angelegt wurde, die zwischen dem 01.01.1958 und dem 31.12.2008 geschlossen wurde.
Dieses Familienbuch wird geführt beim Eheschließungsstandesamt; nicht zu verwechseln mit dem Familienstammbuch, das die Eheleute nach der Eheschließung ausgehändigt bekommen.
In diesem Familienbuch sind eingetragen die Daten der Eheleute und ihrer Eheschließung sowie die Daten ihrer gemeinsamen Kinder. Bis zum 31.12.2008 wurden in dieses Buch, neben der Fortführung der Daten der Eheleute und der Ehe, auch Änderungen bei den Daten der Kinder eingetragen. Seit in Kraft treten des neuen Personenstandsgesetzes am 01.01.2009, werden in das Familienbuch keine neuen Kinder mehr eingetragen und die Daten der bereits eingetragenen Kinder auch nicht mehr fortgeführt.
Seit dem 01.01.2009 darf daher nur noch eine eingeschränkte beglaubigte Ablichtung des Familienbuches ausgestellt werden, bei der es sich rechtlich um eine Eheurkunde handelt.
Der Nachweis von Kindern und deren Daten ist mit einer solchen Ablichtung nicht mehr möglich. Sollte ein solcher Nachweis benötigt werden, ist eine Geburtsurkunde des Kindes anzufordern.
Ausnahme:
Sollte eine Kind nicht in Deutschland geboren sein, diese Geburt aber in ein Familienbuch eingetragen worden sein, kann das Kind durch eine spezielle beglaubigte Ablichtung dieses Familienbuches die Tatsache seiner Geburt nachweisen.
Diese Ablichtung ersetzt aber nicht eine Geburtsurkunde und auch nicht deren Beweiskraft.
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