Ansprechpartner
Führerscheinangelegenheiten
Für die Ausstellung von Führerscheinen ist der Kreis Steinfurt zuständig.
Auch der Umtausch eines "alten" Führerescheins gegen den neuen EU-Kartenführerschein erfolgt beim Kreis Steinfurt.
Alle Informationen zum Umtausch wie die Umtauschfristen und die Kosten hierfür sowie eine Online-Antragstellung ist hier zusammenstellt.
Alle Anträge werden aber auch vom Meldeamt entgegen genommen und weitergeleitet.
Weitere Informationen als die unten stehenden erteilt die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt unter der Telefonnummer 02551-692999.
Gebühren |
- 30,30 Euro - EU-Kartenführerschein (Umtausch alt <-> neu) - 16,30 Euro - internationaler Führerschein - 43,90 Euro - Verlängerung Führerschein Klasse C - 40,10 Euro - Ersatzführerschein - 160,00 Euro - Neuerteilung nach Entzug (Klasse B) In Einzelfällen können weitere Gebühren hinzukommen |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Benötigte Dokumente |
EU-Kartenführerschein: - bisherigen Führerschein - ein aktuelles Passbild Internationaler Führerschein: - aktueller Führerschein (falls Antragssteller noch nicht im Besitz des Kartenführerscheins ist, muss dieser beantragt werden) - ein aktuelles Passbild Verlängerung Führerschein Klasse C: - bisheriger Führerschein - Bescheinigung über hausärztliche Untersuchung - augenärztliches Zeugnis oder Gutachten - ein aktuelles Passbild Ersatzführerschein: - Personalausweis bzw. Reisepass - ein aktuelles Passbild Neuerteilung nach Entzug (Klasse B): - ein aktuelles Passbild - Sehtest oder augenärztliches Zeugnis - Nachweis über Teilnahme am Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" - Führungszeugnis (wird bei Antragstellung gleichzeitig beantragt) - evtl. sind noch weitere Unterlagen vorzulegen - entsprechend der Vorgaben des Kreises Steinfurt |
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0