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Führungszeugnisse
Im Meldeamt der Gemeinde Lienen können Sie Führungszeugnisse beantragen. Der Antrag dazu kann persönlich gestellt werden.
Ein Onlineantrag ist auch direkt bei Bundesamt für Justiz möglich.
Hinweis:
Ist das Führungszeugnis einer Behörde direkt zu übersenden, kann der Antragsteller verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.
Gebühren |
- 13,00 Euro Gebührenbefreiung: -> bei nachgewiesener Mittellosigkeit (Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, z.B. Arbeitslosengeld II) -> bei nachgewiesenem besonderem Verwendungszweck (z.B. Genehmigung des Jugendamtes Pflegekinder aufzunehmen) |
Formulare | |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Globale Rechtsgrundlagen | |
Benötigte Dokumente |
- Personalausweis bzw. Reisepass - wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, wird die Anschrift und das Aktenzeichen der Behörde benötigt und das Führungszeugnis ist der Behörde in diesem Fall direkt zu übersenden |
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0