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Gaststättenerlaubnis
Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis richten sich nach persönlichen Gegebenheiten. Ein persönliches Informationsgespräch mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in ist vor der Antragsstellung erforderlich.
Gebühren | Diese Dienstleistung ist gebührenfrei. |
Formulare | |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Benötigte Dokumente |
- Führungszeugnis - Unterrichtsnachweis der IHK - Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaft) - Gewerbezentralregister für Antragsteller und Ehegatten - Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes - geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr) - Kopie des Pachtvertrages - Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen) |
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0