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Lebenspartnerschaft
Lebenspartnerschaften können seit dem 1. Oktober 2017 in Deutschland nicht mehr geschlossen werden.
Wir haben jetzt ein Gesetz, dass Eheschließungen zwischen zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts möglich macht.
Wer seit 2001 in Deutschland eine Lebenspartnerschaft geschlossen hat, kann diese Lebenspartnerschaft in eine Ehe "umwandeln". Vorausgesetzt, die Lebenspartnerschaft besteht noch.
Wie können Sie das erreichen?
Wenn Sie in Lienen Ihren Wohnsitz haben, kommen Sie zu uns ins Standesamt und bringen diese Dokumente mit:
- Ihren Personalausweis oder ausländischen Reisepass
- Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde und die Geburtsurkunden für beide Partner oder Partnerinnen
oder - Ihren Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister (mit Hinweisen)
Sofern Sie bei uns in Lienen Ihre Lebenspartnerschaft geschlossen haben, liegen uns die erforderlichen Daten hier vor. - Ihre aktuelle "erweiterte Meldebescheinigung", ausgestellt vom Meldeamt Ihres Wohnsitzes.
Auch hier gilt: Wenn Sie in Lienen ihren Wohnsitz haben, können wir Ihre Daten anzeigen lassen und Sie müssen diese Bescheinigung nicht mitbringen.
Wenn Sie schon wissen, dass Sie für Ihre Zeremonie Trauzeugen benennen möchten, dann bringen Sie deren Namen und Anschriften bitte auch bereits mit.
Sie kommen gemeinsam zum Standesamt, legen alle Dokumente auf den Tisch, klären Fragen, die Sie haben und buchen einen Termin für Ihre Eheschließungszeremonie. Bei der Terminplanung gilt: Eine Anmeldung ist maximal ein halbes Jahr vor Eheschließung möglich – wer an ein Ja-Wort im Juli denkt, kommt frühestens im Januar zu uns -.
Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist grundsätzlich gebührenfrei. Wenn eine Urkunde über die Eheschließung gewünscht wird, ist diese mit 10,00 Euro gebührenpflichtig.
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Benötigte Dokumente |
- Personalausweis oder ausländischen Reisepass - Lebenspartnerschaftsurkunde und die Geburtsurkunden für beide Partner oder Partnerinnen oder - Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister (mit Hinweisen) -> Sofern Sie bei uns in Lienen Ihre Lebenspartnerschaft geschlossen haben, liegen uns die erforderlichen Daten hier vor. - Eine aktuelle "erweiterte Meldebescheinigung", ausgestellt vom Meldeamt Ihres Wohnsitzes. -> Auch hier gilt: Wenn Sie in Lienen ihren Wohnsitz haben, können wir Ihre Daten anzeigen lassen und Sie müssen diese Bescheinigung nicht mitbringen. |
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0