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Mahnung https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=672&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=74ec6059abc1bd58c6ecb5fad7230648
Fachbereich 10 Finanzen, Steuern und Kasse
Hauptstraße 14 49536 Lienen

Mahnung

Sollten Sie vergessen, fällige Zahlungen rechtzeitig zu begleichen, werden diese durch die Gemeindekasse angemahnt. Dadurch entstehen zusätzlich zur Hauptforderung Mahngebühren und Säumniszuschläge, deren Höhe sich nach der Hauptforderung bestimmt.

Wenn Sie das Lastschrifteinzugsverfahren als Zahlungsoption auswählen, ist es bequem, spart Zeit und erleichtert Ihnen die Arbeit.

 

Gebühren Die Gebühren sind gestaffelt nach Höhe der ausstehenden Forderung.
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Globale Rechtsgrundlagen
  • Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
  • Ausführungsverordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
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Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0