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Meldebescheinigung (einfach oder erweitert)
Eine Meldebescheinigung erhalten Sie im Meldeamt.
Die Antragsstellung kann persönlich erfolgen, durch ein Familienmitglied oder durch eine dritte Person mit oder ohne Vollmacht.
Gebühren |
- 9,00 Euro -> gebührenfrei bei Benatragung einer Sozialleistung (z.B. Arbeitslosengeld, Rente nach dem Sozialgesetzbuch) mit entsprechendem Nachweis |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Benötigte Dokumente |
- Personalausweis bzw. Reisepass - bei einer Beantragung durch eine dritte Person, ist für die sofortige Aushändigung eine Vollmacht erforderlich, andernfalls wird Ihnen die Bescheinigung nach Eingang der Gebühr an Ihre Meldeanschrift gesandt |
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0