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Schwerbehindertenausweise (Antragsausgabe / Verlängerung)
Schwerbehindertenausweise werden beim Kreis Steinfurt ausgestellt, die Anträge für diese können Sie aber auch im Meldeamt stellen.
Folgende Anträge können gestellt werden:
- Verlängerungsanträge
- Antrag auf Erteilung einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
Das Merkzeichen G, aG, BL, H oder GL auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises ist Voraussetzung für die Wertmarke für den ÖPNV - Parkausweis für Schwerbehinderte
Weitere Informationen erhalten Sie hier auf der Homepage des Kreis Steinfurt.
Gebühren |
Für den Schwerbehindertenausweis fallen keine Kosten an. Gebühr für die Wertmarke: - 40,00 Euro bei einer Gültigkeit von sechs Monaten - 80,00 Euro bei einer Gültigkeit von einem Jahr -> die Erhebung erfolgt per Gebührenbescheid Gebührenbefreiung wird gewährt bei: - Merkzeichen H oder BL - Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Nachweis erforderlich) - Bezug von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Nachweis erforderlich) |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Lokale Rechtsgrundlagen |
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Lebenslagen | Soziale Leistungen, |
Benötigte Dokumente |
Für den Erstantrag: - ein aktuelles Lichtbild - Adressen des Haus- und Facharztes, Adressen der Kliniken Für den Änderungsantrag: - den aktuellen Schwerbehindertenausweis - Adressen des Haus- und Facharztes, Adressen der Kliniken Für den Verlängerungsantrag: - den aktuellen Schwerbehindertenausweis - ein aktuelles Passfoto, wenn eine Verlängerung nicht mehr möglich ist |
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0