Ansprechpartner
Sterbeurkunde
Wenn eine Person in Lienen vesrtorben ist und Sie eine Urkunde über diesen Sterbefall benötigen, erhalten Sie diese beim Standesamt Lienen.
Sollte sich der Sterbefall nicht in Lengerich ereignet haben, erhalten Sie die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes. Sollte dieser nicht bzw. nicht mehr in Deutschland liegen, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes gerne weiter.
Antragsberechtigte:
- Vorfahren in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern usw.)
- Nachfahren in absteigender Linie (Kinder, Enkel usw.)
- früherer Ehegatte bzw. Lebenspartner
- sonstige Personen (müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen)
- Antragsteller muss mind. 16 Jahre alt sein
Gebühren |
- 10,00 Euro für die 1. Sterbeurkunde - 5,00 Euro je weiterer Urkunde (bei gleichzeitiger Ausstellung) - gebührenfrei zur Vorlage bei der Sozialversicherung |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Benötigte Dokumente |
bei persönlicher Vorsprache: - Personalausweis bzw. Reisepass - Nachweis der Berechtigung bei telefonischer Beantragung (falls Antragsberechtigung nachgewiesen): - notwendige Daten: -> Sterbedatum, Name und Vorname der verstorbenen Person -> Empfänger: Name, Vorname, vollständige Adresse - im Rahmen des Telefonats erhalten Sie den anzugebenden Verwendungszweck für Ihre Gebührenüberweisung - nach Zahlungseingang wird Ihnen die Urkunde umgehend übersandt bei schriftlicher Beantragung (falls Antragsberechtigung nachgewiesen werden muss): - notwendige Daten: -> Sterbedatum, Name und Vorname der verstorbenen Person -> Empfänger: Name, Vorname, vollständige Adresse - Nachweis der Antragsberechtigung - Gebührenzahlung: -> per Rechnung, nach Zahlungseingang erfolgt Versendung -> Vorabüberweisung -> per Verrechnungsscheck |
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0