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Untersuchungsberechtigungsscheine
Anlässe für die Erteilung dieser Scheine:
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- erste Nachuntersuchung: 9-12 Monate nach der Aufnahme der ersten Beschäftigung
- weitere Nachuntersuchung: ein Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Im Meldeamt erhalten Sie Untersuchungsberechtigungsscheine.
Die Antragsstellung kann persönlich oder durch ein Famlilienmitglied erfolgen.
Ab dem 01.10.2023 können die Untersuchungsberechtigungsscheine über das neue Onlineportal beantragt werden.
Gebühren | Diese Dienstleistung ist gebührenfrei. |
Formulare | |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Globale Rechtsgrundlagen |
Jugendarbeitsschutzgesetz |
Benötigte Dokumente | - Personalausweis bzw. Reisepass |
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0