Es gibt die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen.
Bitte beachchten Sie, dass die Gemeinde Lienen lediglich die Anträge auf Befreiung bzw. Ermäßigung entgegennimmt und weiterleitet, jedoch keine Entscheidung trifft.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.