
Aktuelle Informationen rund um das Corona-Virus
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die aktuelle Rechtslage im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Informieren Sie sich unbedingt vorab über die aktuell gültigen Bestimmungen Vorort, sofern Sie Termine/Ausflüge in andere Bundesländer oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wahrnehmen.
Die in der Verordnungen und Anlagen enthaltenden Regelungen und Maßnahmen führen zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Sie dienen in erster Linie dazu, Infektionsketten zu unterbrechen. Auch wenn bislang die Mehrzahl der Fälle eher einen milden Krankheitsverlauf aufweist, gilt dies nicht für Menschen der sog. Risikogruppen (ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen). Hier führen schwere Verläufe zu dringend notwendigen intensiv medizinischen Behandlungen. Hierfür stehen begrenzte Kapazitäten zur Verfügung und diese sollen möglichst lange aufrecht erhalten werden.
Daher der Appell: Halten Sie sich an die Ratschläge und Verordnungen, insbesondere zur Hygiene. Beschränken Sie auch Ihre Sozialkontakte auf das Mindeste.
BLEIBEN SIE GESUND!
Über die zusätzlich zusammengestellten Links erhalten Sie aktuelle Informationen und auch Tipps zum Verhalten.
Für Eltern gibt es die Möglichkeit sich über das Jugendamt des Kreises Steinfurt zu informieren.
Unternehmen können sich u.a. bei der WeST mbH oder der IHK informieren.
Kompakte Informationen des Landes NRW zusammengefasst
Die Verordnung rund um Corona ändern sich ständig.
Alle aktuell gültigen Verodnung sowie Pressemeldungen dazu finden Sie auf der Homepage des Landes NRW.
Informationen des Kreises Steinfurt.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über diese beiden Seiten!
Allgemeinverfügung der Gemeinde Lienen vom 05.11.2020 zur Maskenpflicht im Freien
Wir versuchen die wichtigsten Verordnungen auch direkt zu verlinken. Da manche Verordnungen auch an den Wochenenden oder spät abend veröffentlicht werden, kann es teilweise zu Verzögerungen der Aktualisierung auf dieser Seite kommen.
- Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (Coronaschutzverordnung) in der ab 08.03.2021 gültigen Fassung
- Sonderseite des Landes NRW zu Coronaschutz-Regeln im Lockdown
- Informationen des Landes NRW zur Coronaschutzimpfung / Informationen des Bundesgesundheitsmninsteriums zur Coronaschutzimpfung
- Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung) ab 22.02.2021
- Corona-Einreiseverordnung bei Einreisen aus Risikogebieten ab 27.02.2021
- Corona-Testverordnung ab 23.02.2021
- Quarantäne-Verordnung ab 12.02.2021 und Informationen zur Umsetzung im Kreis Steinfurt
- Sonderseite des Minsteriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Quarantäneverordnung
- Corona-Regionalverordnung vom 19.01.2021 und Begründung zur Regionalverordnung ab 11.01.2021
- Video der Bundesregierung zur Corona-Warn-App
- Link zur Corona-Warn-App (auf der Seite der Bundesregierung)
- Bußgeldkatalog (Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung) ab 09.12.2020
Öffnungsschritte der Bundesregierung ab 01.03.2021
Bund-Länder-Beschluss: Öffnungsperspektive in fünf Schritten
Bund und Länder haben sich in ihren Beratungen am 03.03.2021 auf fünf Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie geeinigt. Die Ländern sollen Lockerungen der geltenden Corona-Maßnahmen teils in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehen umsetzen können.
Abb. Bundesregierung

weiterführende Informationen
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0