Dienstleistungen

Auskünfte aus dem Melderegister Für Meldeauskünfte ist ein schriftlicher Antrag zu stellen, ein Vordruck steht hierfür zur Verfügung. https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=126&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=4e40eb866945c31357edac2598e58e0f
Fachbereich 30 Sicherheit und Ordnung
Schulstraße 3 49536 Lienen

Auskünfte aus dem Melderegister

Es gibt zwei veschiedene Arten von Melderegisterauskünften: die einfachen und die erweiterten Auskünfte.

Einfache Melderegisterauskünfte umfassen

  • Vor- und Familienname
  • akademische Grade
  • Anschriften


Der Antrag für diese Auskunft kann persönlich durch Vorsprache oder schriftlich gestellt werden. Es sind keine Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Allerdings können schutzwürdige Belange des Betroffenen jedoch zu einer Ablehnung führen.

Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Angabe des gesetzlichen Vertreters
  • Sterbetag- und ort


Der Antrag für diese Auskunft ist schriftlich zu stellen, das folgende Formular kann verwendet werden, der Antrag bedarf jedoch keiner Form. Allerdings ist ein berechtigtes Interesse an der erweiterten Melderegisterauskunft nachzuweisen, z.B. durch Schuldtitel.

eGovernment:

Online können Auskünfte aus dem Melderegister noch nicht beantragt werden, da der Prozess noch nicht umgesetzt wurde. Im Falle häufiger Abfragen steht alternativ das ZEMA Verfahren zur Verfügung.

 

Gebühren - 11,00 Euro einfache Melderegisterauskunft
- 15,00 Euro erweiterte Melderegisterauskunft
Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • § 44 Bundesmeldegesetz
  • § 45 Bundesmeldegesetz
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