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Eigentumswechsel bei Grundstücken https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=172&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=d182e34d1bb8ec5bb06ce90542add20d
Fachbereich 10 Finanzen, Steuern und Kasse
Hauptstraße 14 49536 Lienen

Eigentumswechsel bei Grundstücken

Wenn Grundbesitz auf einen neuen Eigentümer übergeht, hat das auch steuerliche Auswirkungen. Beachten Sie dazu folgendes:

  • Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Das heißt, die Steuerpflicht geht grundsätzlich ab dem 01.01. des auf den Erwerb folgenden Jahres auf den neuen Eigentümer über. Sie endet dementsprechend am 31.12. des  Jahres, in dem das Eigentum auf den neuen Erwerber übergegangen ist.
  • Der bisherige Eigentümer bleibt allerdings solange steuerpflichtig, bis die Gemeinde Lienen vom Finanzamt die Zurechnungsfortschreibung erhalten hat. Sobald die Fortschreibung erfolgt ist, erhalten der alte und der neue Eigentümer jeweils einen neuen Bescheid. Ergeben sich für den alten Eigentümer Erstattungen werden diese durch die Gemeindekasse ausgezahlt.

 

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