Dienstleistungen

Fischereischeine https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=930&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=03b38dbdae9aaf4fb257e8adabae86fd
Fachbereich 30 Sicherheit und Ordnung
Schulstraße 3 49536 Lienen

Fischereischeine

Die Erteilung bzw. Verlängerung von Fischereischeinen erfolgt im Gewerbeamt der Gemeinde Lienen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Lienen gemeldet sind.

Ein hier ausgestellter Fischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen. Die Gültigkeit/Anerkennung dieses Fischereischeins in anderen Bundesländern ist dort zu erfragen. In anderen Bundesländern rechtmäßig erteilte Fischereischeine gelten nach dem Zuzug grundsätzlich auch in Nordrhein-Westfalen weiter. Nichtdeutsche Fischereischeine berechtigen nicht zur Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen.

Kinder und Jugendliche von 10 -15 Jahren können ohne Prüfung einen Jugendfischereischein erhalten, der zum Angeln in Begleitung eines Fischereischeininhabers berechtigt. 
Die Prüfung für den Fischereischein kann ab dem 13. Lebensjahr abgelegt werden und der Fischereischein ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ausgestellt werden. Ansprechpartner hierfür ist der Kreis Steinfurt.

Bitte beachten Sie, dass für die Ausübung der Fischerei neben dem Fischereischein auch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Nutzungsberechtigter des Gewässers) notwendig ist.

 

Gebühren - 48,00 Euro - 5-Jahresfischereischein
- 16,00 Euro - Jahresfischereischein
- 8,00 Euro - Jugendfischereischein
Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • Landesfischereigesetz
Benötigte Dokumente - Zeugnis der staatlichen Fischereiprüfung (bei Erstausstellung)
- ein aktuelles Passfoto (bei Erst- bzw. Neuausstellung)
- vorheriger Fischereischein (bei Verlängerung)
- Personalausweis bzw. Reisepass
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Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0