Ab 01.12.2021: 3G in allen Verwaltungsgebäuden

Ab 01.12.2021 ist der Zutritt zu den Dienstgebäuden der Gemeinde nur mit entsprechendem Nachweis möglich.

Bitte unbedingt weiterlesen!

Die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erfordern weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus. Seit einiger Zeit ist ein Besuch in den Verwaltungsgebäuden Hauptstraße 14 und Schulstraße 3 nur nach Terminvereinbarung möglich. Darüber hinaus gilt ab Mittwoch, den 01.12.2021 die 3G-Regel. Der Zutritt zu allen Gebäuden (auch Haus des Gastes) ist nur noch für Personen möglich, die nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind, als genesen gelten oder die einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen (PCR-Test max. 48 Stunden alt oder Antigen-Schnelltest, max. 24 Stunden alt, ein Selbsttest ist nicht ausreichend.)

Als vollständig geimpft gilt, wer zwei Impfungen (unabhängig vom Impfstoff) erhalten hat! Die zweite Impfung muss mind. 14 Tage zurück liegen. Dies gilt seit 14.01.2022 auch für Personen, die eine Erstimpfung mit dem Impfstoff Johnsson&Johnsson erhalten haben.

Bitte bringen Sie Ihren entsprechenden Nachweis (vorzugsweise digital) zu jedem Termin in der Gemeindeverwaltung mit. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Dokumente überprüfen.

Wir bitten um Verständnis!

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