Die bundesweite Trauerbeflaggung wurde in der vergangenen Woche für die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, angeordnet. Grundlage ist Abschnitt III Abs. 1 des Beflaggungserlasses der Bundesregierung.
Für den heutigen Tag, 24.02.2026 hat der Bundespräsident einen (Trauer-) Staatsakt für die am 01. Februar 2026 verstorbene ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesministerin a. D. Prof. Dr. Rita Süssmuth angeordnet. Aus diesem Anlass hat der Bundes-Innenminister die Beflaggung angeordnet.
In Berlin finden heute die offiziellen Trauerfeierlichkeiten für die verstorbene Bundestagspräsidentin a. D. Prof. Dr. Rita Süssmuth statt. Frau Prof. Dr. Rita Süssmuth war von 1988 bis 1998 Präsidentin des Deutschen Bundestages.


