Buntes Laub im Herbst

Goldener Oktober ist schön anzusehen, bringt aber auch viel Laub mit sich

Wohin mit den Laubabfällen, fragen sich dann viele Bürgerinnen und Bürger. 

Die Herbstzeit bringt für die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer eine fast tägliche Herausforderung mit sich: die noch eben am Baum schön anzusehenden bunten Blätter müssen u.a. auch von Gehwegen entfernt werden. Diese dann einfach auf die Straße zu fegen, damit sie von der Kehrmaschine aufgesammelt werden, ist die falsche Lösung. Zur Befreiung der Gehwege von Laub gehört auch die richtige Entsorgung. Für die Gemeinde Lienen bedeutet dies, das Laub aufzusammeln und entweder über die Biotonne oder am Grünabfallsammelplatz zu entsorgen. 

Die Annahme von Grünabfall gilt nur für Privathaushalte und erfolgt für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lienen kostenlos. Gartenbesitzer können ihre Grünabfälle vom 05.03.2022 bis zum 26.11.2022 jede Woche
samstags zwischen 08.00 – 12.00 Uhr
 auf dem gemeindeeigenen Grundstück am Dalweg, alte Kläranlage, in Lienen abgeben. Da bei der Annahme nach Astholz (max. Durchmesser 20cm) und Grünschnitt (z.B. Rasenschnitt) getrennt wird, bitten wir dies bei der Anlieferung möglichst zu berücksichtigen. 

Eine gesonderte Sammlung in Kattenvenne erfolgt nicht, ebenso wird durch den Bauhof der Gemeinde kein Grünabfall in den Wohngebieten eingesammelt. 

Die Straßenreinigung durch die Kehrmaschine beinhaltet übrigens nicht die Entsorgungskosten für Laub von Gehwegen oder Parkplätzen. Diese Entsorgung obliegt den Anliegerinnen und Anliegern. Auch eine Entsorgung von Laub aus Vorgärten, welches auf die Straßen befördert wird ist nicht zulässig. Hierdurch kann es Problemen bei den Kehrmaschinen kommen, die Mitarbeitenden des Straßenreinigungsunternehmens sind darüber informiert, dass diese offensichtlichen Laubansammlungen nicht gekehrt werden müssen. Durch die großen Laubmengen kann es auch zu einer Behinderung des Wasserflusses und sogar zu Verstopfungen der Gullys kommen. Um sowohl überflutetet Straßen beim nächsten Regenschauer und auch weitere Kosten zu vermeiden, sollten alle Laubmengen fortan von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern selbst entsorgt werden.

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