Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine bedeutende Neuerung im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft: Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente (Personalausweis und Reisepass) nicht mehr zugelassen. Die Lichtbilder müssen ab diesem Zeitpunkt entweder in der Behörde erstellt oder von einem registrierten Fotodienstleister über eine sichere Cloud bereitgestellt werden.
Bislang konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Passbilder in Fotostudios oder -kabinen anfertigen lassen. Dies führte jedoch in der Vergangenheit häufig zu Problemen mit nicht den Vorgaben entsprechenden Bildern oder Manipulationsmöglichkeiten. Durch die neue digitale Erfassung in den Verwaltungen soll die Fälschungssicherheit erhöht und ein einheitlicher Standard bei Passbildern gewährleistet werden.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Passfotos weiterhin von registrierten Fotostudios erstellt werden. Soll das Lichtbild für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis) verwendet werden, muss der Fotograf/die Fotografin das angefertigte Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochladen. Der Kunde/die Kundin erhält den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde das Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann. Mit diesem Vorgehen kann das Lichtbild digital und medienbruchfrei verarbeitet werden. Die Kosten für den Service legt der jeweiligen Fotodienstleister selbst fest.
Im Bürgerbüro der Gemeine Lienen kann ab dem 01. Mai 2025 im Rahmen der Antragstellung das benötigte biometrietaugliche Foto angefertigt werden. Die angefertigten Lichtbilder sind ausschließlich für die Ausweisproduktion bestimmt und können nicht ausgehändigt werden. Wird für ein Ausweisdokument das Lichtbild in der Behörde angefertigt, kostet das bundeseinheitlich 6,00 Euro - zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments. Die Kosten für die digitale Aufnahme werden zusammen mit der Gebühr für den neuen Ausweis oder Pass erhoben.
Wer also ab dem 1. Mai 2025 ein neues Ausweisdokument beantragen möchte, sollte sich auf die neue Vorgehensweise einstellen, um die reibungslose Abwicklung von Ausweisanträgen sicherzustellen. Die Beantragung von Ausweisdokumenten mit einem analogen Foto ist nur noch bis zum 30.04.2025 möglich. Analoge Passbilder können jedoch, sofern sie für ihren jeweiligen Zweck noch aktuell sind, weiterhin für andere Zwecke genutzt werden, insbesondere Führerschein-, Fischerei- und Schwerbehindertenangelegenheiten. Eine Bearbeitung mit digitalem Foto ist hier noch nicht möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der jeweiligen Dienstleistung: