Feuerwerksverbotszonen eingerichtet

Abbrennen von Silvesterfeuerwerken ist in den Ortskernen untersagt

Die Gemeinde Lienen weist darauf hin, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk im Bereich des Ortskerns untersagt ist. Grundlage hierfür ist das bundesrechtliche Verbot gem. §23 Absatz 1 Sprengstoffgesetz. Danach ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie in Bereichen mit besonders brandempfindlichen Gebäuden (z.B. Fachwerkhäusern) verboten. 

Bitte achten Sie daher besonders auf Ihre Umgebung und darauf, ob das Zünden von Feuerwerk an Ihrem Standort zulässig ist. Als Richtwert kann ein Sicherheitsabstand von rund 200 Metern angenommen werden. 

Ferner ist zu beachten, dass das Abbrennen von Feuerwerk gem. §23 Absatz 2 Sprengstoffgesetz nur volljährigen Personen vom 31. Dezember bis 1. Januar erlaubt ist, außerhalb dieses Zeitraums ist es untersagt. 

Vom Verbot betroffene Straßen: 

Ortslage Lienen:
Amselweg, Börgerstraße, Breede 1 – 14, Diekesbreede 8 - 23, Diekesdamm, Drosselweg, Finkenweg, Friedhofsstraße 1 -13, Hauptstraße, Heckenweg, Holperdorper Straße 1 – 15, Iburger Straße 1- 12, Kattenvenner Straße 1 -14, Kirchplatz, Lengericher Straße 1 – 9, Mertenshöhe, Parkstraße, Schulstraße 1-16, Thieplatz, Zeisigweg, Zum Teich

Ortslage Kattenvenne:
Buchentorstraße, Kirchweg 1 – 17, Lerchenweg 9 und 19 – 21, Lindenallee, Ringweg 1 - 12

Die Bereiche können Sie auch den beigefügten Darstellungen entnehmen.

Die Gemeinde Lienen dankt Ihnen für Ihr Verständnis und wünscht Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit sowie einen guten Start ins neue Jahr.

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