Land NRW passt Corona-Schutz Verordnung an

Neue Corona-Schutz Verordnung gilt ab 13.01.2022

Die Coronaschutz-Verordnung gilt ab dem 13.01.2022 und kann hier nachgelesen werden.

Die 2G+ Vorgaben werden erweitert, Ausnahmen gibt es für sog. geboosterte Personen und Genesene (Infektion liegt max. 3 Monate zurück)

Testungen unter Aufsicht vor Ort sind möglich

Ausnahmen von der Maskenpflicht werden wieder reduziert

Veranstaltungen dürfen bis zu einer Obergrenze von 750 Personen stattfinden - Detailregelungen sind zu beachten

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