Land NRW passt Corona-Schutz Verordnung an
Die Coronaschutz-Verordnung gilt ab dem 13.01.2022 und kann hier nachgelesen werden.
Die 2G+ Vorgaben werden erweitert, Ausnahmen gibt es für sog. geboosterte Personen und Genesene (Infektion liegt max. 3 Monate zurück)
Testungen unter Aufsicht vor Ort sind möglich
Ausnahmen von der Maskenpflicht werden wieder reduziert
Veranstaltungen dürfen bis zu einer Obergrenze von 750 Personen stattfinden - Detailregelungen sind zu beachten
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0