Mit dem Corona-Virus infizierte Personen erhalten keine Ordnungsverfügung mehr

Das aktuelle Corona-Infektionsgeschehen führt zu Änderungen im Ablauf der Übermittlungen des Kreises Steinfurt.

Mit dem Corona-Virus infizierte Personen erhalten keine Ordnungsverfügung mehr / Auch Entisolierung erfolgt selbstständig

Lienen, 8. Februar 2022. Das aktuelle Corona-Infektionsgeschehen hat die Region fest im Griff. Immer weiter steigende Zahlen von Covid-19-Infizierten führen beginnend mit der Datenübermittlung an den und vom Kreis Steinfurt über die Kommunen zu immer länger werdenden Bearbeitungszeiten.

Um dem entgegenzusteuern und die Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger unter den gegebenen Umständen so gering wie möglich zu halten, und zeitliche Verzögerungen so weit wie möglich zu vermeiden, hat das Land Nordrhein-Westfalen mit Paragraph 14 der aktuellen Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes einen Weg geschaffen, den jetzt auch die Gemeinde Lienen gemeinsam mit dem Kreis Steinfurt gehen will.

Wenn das Ergebnis eines PCR-Tests oder das Ergebnis eines Schnelltests einer Teststelle auf das Corona-Virus positiv ist, ist die infizierte Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt des positiven Testergebnisses auf direktem Weg in häusliche Isolierung zu begeben.

Ab Mittwoch, 9. Februar, gilt: Infizierte Personen und deren Haushaltsangehörige erhalten keine Ordnungsverfügung mehr durch die Gemeinde Lienen. Auch das Ende der Isolierung bedarf keiner behördlichen Anordnung, sondern erfolgt selbstständig durch die Bürgerinnen und Bürger nach den Regelungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW, also nach sieben Tagen mit Freitestung. Ohne Testung endet sie nach zehn Tagen.

Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen von infizierten Personen müssen sich in Quarantäne begeben, es sei denn, sie sind geboostert oder frisch genesen bzw. frisch doppelt-geimpft (maximal 90 Tage darf die zweite Impfung zurückliegen). Infizierte Personen müssen  ihre engen Kontaktpersonen außerhalb ihres Haushalts selbstständig kontaktieren. Diese sollen sich dann „bestmöglich isolieren“ und sich testen lassen. Nur noch in Einzelfällen wird die Gemeinde Lienen ggf. tätig werden. Eine ausdrückliche behördliche Anordnung der zuständigen Behörde für den Einzelfall geht den Regelungen der Corona-Test-Quarantäne-Verordnung immer vor und ist stets zu beachten.

Wer in seiner Corona-Warn-App eine rote Warnmeldung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhält, also Kontakt mit einer/einem positiv Getesteten hatte, hat keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen PCR-Test, ist aber aufgefordert, unverzüglich einen Schnelltest in einer Teststelle vornehmen zu lassen und sich bis zum Vorliegen des negativen Ergebnisses abzusondern, unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, zu vermeiden und die Hygieneschutzmaßnahmen und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einzuhalten.

Alle wichtigen Informationen sind im Internet abrufbar:
Unter www.lienen.de hat die Gemeinde Lienen die wichtigsten Informationen für die Bürgerinnen und Bürger in verständlicher Sprache mit Schaubildern zusammengestellt.

 

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