Stärkungspakt NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Kommunen vor dem Hintergrund krisenbedingt steigender Energiepreise und der aktuell hohen Inflation Unterstützungsleistungen zur Verfügung („Stärkungspakt NRW“).

Die Unterstützungsleistung kann eingesetzt werden

- zur Aufrechterhaltung des Betriebes von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, der Anpassung an den erhöhten Bedarf und einer zunehmenden Inanspruchnahme von Beratungs- und Hilfsangeboten

- zur Finanzierung von kommunalen Programmen und Maßnahmen für Einzelfallhilfen zur kurzfristigen, außerplanmäßigen Intervention für besondere Angelegenheiten sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung finanzieller Härten, soweit im Einzelfall vorrangige Leistungsansprüche nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.

 

Mit der Richtlinie sowie den Begleitinformationen zur Richtline „Stärkungspakt NRW“ sowie ergänzenden Informationen (Erläuterungen, FAQ) informiert das Land NRW über verschiedene Vorgaben.

Der Einsatz der Mittel unterliegt zwei grundsätzlichen Rahmenbedingungen

1. Die Mittel müssen für krisenbedingte Finanzierungsbedarfe verwendet werden (krisenbedingt)
2. Die Mittel müssen für Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 verwendet werden (jahresbezogen)

sowie drei Fallkonstellationen

1. Krisenbedingte Mehrausgaben bei laufenden Angeboten,

2. Krisenbedingte Schaffung zusätzlicher Angebote

3. Einzelfallhilfen.

- Die Leistungen werden für den Zeitraum Januar bis Dezember 2023 bewilligt. Es werden nur Kosten erstattet, die in diesem Zeitraum tatsächlich angefallen sind. Mittel, die nicht bis 31.12.2023 verausgabt wurden, sind nicht übertragbar und unaufgefordert zurückzuzahlen

- Die Mittel sind zweckgebunden, die zweckentsprechende Verwendung muss durch die Kommunen nachgewiesen werden. Bis 31.07.2023 sowie 31.10.2023 haben die Kommunen über eingesetzte und geplante Mittel zu berichten („Monitoring“). Mittel, die nicht bis 30.09.2023 verbindlich verplant oder verausgabt wurden, sind bis spätestens 13.10.2023 zurückzuzahlen.

- Die Kommunen können die Unterstützungsleistungen ganz oder teilweise einem oder mehreren Dritten juristischen Personen, z. B. Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Verbänden, Vereinen, Stiftungen, zur eigenständigen Verwendung weitergeben. Die Weitergabe und Verwendung im Sinne der Richtlinie ist schriftlich zwischen den Beteiligten zu vereinbaren.

- Andere vom Land angebotene Förderprogramme sind vorrangig zu nutzen und schließen eine Verwendung der Unterstützungsleistungen aus. Diese kann nur eingesetzt werden für Mehrausgaben, die durch vorrangige Förderprogramme nicht gedeckt sind.

-  Krisenbedingte Mehrausgaben sind beispielsweise

bei laufenden Angeboten

  • Steigerung der Heiz- und Energiekosten
  • Steigerung der Miet- und Mietnebenkosten
  • Personalausgaben für zusätzliche Aufgaben, z. B. aufgrund einer krisenbedingten, temporären Ausweitung der Beschäftigungszeiten für bestehendes Personal oder höhere Personalbedarfe aufgrund einer verstärkten Inanspruchnahme und damit einhergehendem zeitlich begrenzten Ausbau der sozialen Dienstleistung
  • Steigerung laufender Ausgaben, z. B. für Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken,
  • zusätzliche Ausgaben für Besteck, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Küchenutensilien
  • Ausgaben für die Erstattung und Produktion von Informationsmaterial

bei Schaffung zusätzlicher Angebote zusätzlich

  • Miete und Energiekosten für zusätzlich angemietete Räume, in denen ein zusätzlicher Beratungsbedarf abgedeckt wird

 

Die Gemeinde bittet interessierte Institutionen, die soziale Einrichtungen und Angebote vorhalten und denen krisenbedingte Mehrausgaben entstehen sowie Bürgerinnen und Bürger, denen im individuellen Einzelfall aufgrund der krisenbedingten Mehrausgaben eine finanzielle Härte entsteht, soweit vorrangige Leistungsansprüche nicht bzw. nicht im ausreichenden Umfang zur Verfügung stehen,

sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.

 

Für Auskünfte und Rücksprachen wenden Sie sich bitte an

Gemeine Lienen
FB30/Soziales
Herr Brüger
Tel: 05483-7396-42
Email: c.brueger@lienen.de

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