
Zutritt zur Gemeindeverwaltung
Durch Aufhebung von § 28b Abs. 1 bis 4 IfSG entfallen mit Ablauf des 2. April 2022 alle bundeseinheitlichen Schutzmaßnahmen zum Umgang mit dem Corona-Virus.
Für den Besuch bei der Gemeinde Lienen entfällt damit die sog. 3G-Nachweispflicht.
Zum allgemeinen Schutz gilt im Rahmen des Hausrechtes weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2 oder vergleichbarer Maske.
Dies gilt auch auf Rats- und Ausschusssitzungen des Gemeinderates.
Der Zurtritt ist weiterhin nur mit Termin möglich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Für die Gemeindebüchereien und die Tourist-Information ist keine Terminvereinbarung notwendig.
(Öffnungszeiten: Lienen Mo/Do 14 - 16.30 Uhr / Fr. 9 -12 Uhr; Bücherei Kattenvenne Di 13 - 16.30)
Die Jugendtreffs sind ebenfalls ohne Termin geöffnet:
(Öffnungszeiten: Lienen Mo/Mi/Do 14 - 18 Uhr: Kattenvenne: Mo/Mi/Do 15 - 18 Uhr)
Wir sind für Sie da! Bürgertelefon: 0 54 83 / 73 96-0