Onlinedienste und eGovernment

Der Rat der Gemeinde Lienen hat eine Digitalisierungsstrategie für die Gemeinde Lienen beschlossen.

Digitalisierung bedeutet für die Gemeinde Lienen allen Bürgerinnen und Bürgern durch Einsatz moderner Technologien zeitgemäße Verwaltungsdienstleistungen anzubieten. Ziel ist es, mit Hilfe der elektronischen Aktenführung einfache und transparente Prozesse abzubilden.

Die Gemeinde Lienen verfolgt zusammen mit der KAAW einen interkommunalen Ansatz zur Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung.

 

 

Virtuelles Rathaus

Zentraler Einstiegspunkt für elektronische Verwaltungsdienstleistungen ist das virtuelle Rathaus der Gemeinde Lienen. Durch die Unterstützung der Bund-ID ist eine Anmeldung und ein bequemes Einreichen von Anträgen möglich.

Anforderungen des E-Government-Gesetzes

Das E-Government-Gesetz NRW beinhaltet bestimmte Fristen zur Umsetzung von e-Governement Angeboten durch alle Kommunen:

  • Elektronische Bezahlmöglichkeit (ab 01.01.2019) im Sommerferienprogramm und Formularserver eingesetzt
  • Elektronischer Rechnungsempfang im Aufbau
  • Elektronische Akten im Aufbau
  • Elektronische Verwaltungsverfahren (ab 01.01.2021)
  • Elektronische Langzeitarchivierung
  • Elektronische Vorgangsbearbeitung (ab 01.01.2031)
  • Elektronischer Akten-/Datenaustausch (ab 01.01.2022)
  • Open Data / Georeferenzierung
  • Elektronische Beteiligungen

Onlinezugangsgesetz

Aufgrund des "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG)" wurde vom IT-Planungsrat ein Digitalisierungsprogramm zur Umsetzung des OZG entwickelt.

Es wurden 575 von Bund, Ländern und Kommunen zu digitalisierende Leistungen festgelegt. Verschiedene Bundesländer bearbeiten die Umsetzung mit den dazugehörigen Prozessen und Onlinedienstleistungen um diese allen Bundesländern und Kommunen zur Verfügung zu stellen.