Informationen zur Kommunalwahl am 14. September 2025
Wahlschein

Einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen für die Wahl können Sie hier im Internet beantragen.
allgemeine Informationen
Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt.
In der Gemeinde Lienen werden der Bürgermeister sowie der Rat der Gemeinde gewählt.
Darüber hinaus werden der Landrat/die Landrätin des Kreises Steinfurt und der Kreistag gewählt.
Wahlrecht
1. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
2. Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger/in ist,
3. Das sechszehnte Lebensjahr vollendet hat und
4. Mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl – also seit dem 29.08.2025 – im Wahlgebiet der Gemeinde bzw. Kreis seine/ihre Hauptwohnung oder gewöhnlichen Aufenthalt (und ohne Wohnung außerhalb des Wahlgebietes) hat
5. Nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis (des maßgeblichen) Wahlbezirks eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Zum Stichtag 03.08.2025 wurde das Wählerverzeichnis mit allen von Amts wegen einzutragenden Wahlberechtigten erstellt. Das Wählerverzeichnis wird fortgeschrieben.
Wer ab dem 04.08.2025 in die Gemeinde Lienen zuzieht, wird bis 29.08.2025 automatisch (von Amts wegen) in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Lienen für alle vier Wahlen aufgenommen. Ein Antrag ist hierfür nicht notwendig. Wer ab dem 30.08.2025 aus einer Gemeinde/Stadt des Kreises Steinfurt zuzieht, in der er in das Wählerverzeichnis aufgenommen war, wird bis 12.09.2025 für die Wahl des Landrates / der Landrätin und der Wahl des Kreistages in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Wer ab dem 04.08.2025 aus der bisherigen Wohnsitzkommune verzieht oder den Hauptwohnsitz verlegt, wird automatisch aus dem Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes gestrichen.
Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag 03.08.2025 bis zum 29.08.2025 innerhalb der Gemeinde von einem Wahlbezirk in einen anderen Wahlbezirk umziehen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des für die neue Wohnung maßgeblichen Stimmbezirk eingetragen und können nur dort wählen. Bereits erhaltene Wahlscheine und abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig. Bei Umzügen nach dem 29.08.2025 oder Umzügen innerhalb des Wahlbezirks bleibt das Wahlrecht im bisherigen Wahlbezirk erhalten.
Bei einer etwaigen Stichwahl am 28.09.2025 werden keine Veränderungen im Wählerverzeichnis mehr vorgenommen. Dieses bedeutet, dass bei Zuzügen ab dem 15.09.2025 keine Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Lienen erfolgt
Wahlbenachrichtigung/Antrag Wahlschein (Briefwahl)
Über die Aufnahme in das Wählerverzeichnis erhalten alle von Amts wegen eingetragenen Wahlberechtigten bis spätestens 24.08.2025 eine Wahlbenachrichtigung in Form eines Wahlbenachrichtigungsbriefes. Die Zustellung der Karte ist für die 33. Kalenderwoche geplant.
Darüber hinaus erhalten alle später aufgenommenen bzw. angemeldeten Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung nach ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, sollt im eigenen Interesse nachprüfen, ob sie oder er in das Wählverzeichnis eingetragen ist. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Wahlbüro unter
Herr Brüger, c.brueger(at)lienen.de bzw. 05483-7396-42
Frau Seemann, l.seemann(at)lienen.de bzw. 05483-7396-37
Herr Moldenhauer, c.moldenhauer(at)lienen.de bzw. 05483-7396-27
Sofern keine Eintragung erfolgt ist, kann bis zum 24.08.2025 ein Antrag auf Aufnahme gestellt werden, danach ist innerhalb der Einsichtsfrist vom 25.08.2025-29.08.2025 die Aufnahme in das Wählerverzeichnis durch Einlegen eines Einspruchs möglich (in berechtigten Fällen, wenn die Voraussetzungen für eine Wahlberechtigung vorliegen).
Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält auch einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins, mit dem ein Wahlschein/die Briefwahl beantragt werden kann. Darüber hinaus kann eine Wahlscheinantrag samt Briefwahlunterlagen auch formlos schriftlich, mündlich oder elektronisch (per Email oder als online-Antrag) gestellt werden. Ein fernmündlicher Antrag ist nicht möglich.
Folgende Angaben muss der Antrag enthalten: Vor und Nachname, Geburtsdatum und Anschrift und ggf. abweichende Versandanschrift.
Wahlbezirke
Beachten Sie bitte, dass Sie für die Wahl der Vertretung der Gemeinde (Rat der Gemeinde Lienen) ein Wahlrecht nur für Ihren jeweiligen, von Ihrer Adresse abhängigen, Wahlbezirk haben.
Das Gemeindegebiet ist für die Wahlen zum Landrat/zur Landrätin und zum Kreistag dem Kreiswahlbezirk 21 Lengerich/Lienen zugeordnet.
(Informationen unter www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Politik/Wahlen/)
Die Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Lienen erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet.
Die Stimmbezirke für die Kreiswahlen und die Bürgermeisterwahl entsprechen den nachstehenden Wahlbezirken.
Das bedeutet, dass in dem jeweiligen Wählerverzeichnis/Verzeichnis der Wahlberechtigen bis zu 4 Wahlberechtigungen (Rat/Bürgermeister und/oder Landrat/Kreistag) verbunden eingetragen sind.
Die Zuordnung zu Ihrem Wahlbezirk können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen. Auf dieser sind Wahlbezirk und Wahllokal angegeben.
Daneben können Sie die Zuordnung Ihrer Wohnsitzadresse zu einem Wahlbezirk der „Bekanntmachung über die Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025“ entnehmen.
Das Gemeindegebiet ist in 12 Wahlbezirke (Stimmbezirke) eingeteilt.
Wahlbezirk | Wahllokal | Anschrift |
1 Holperdorp | Gaststätte Waldschlößchen | Holperdorper Str. 31 |
2 Dorf I | Grundschule Lienen | Schulstraße 5 |
3 Dorf II | Waldorfschule Lienen | Lührmanns Weg 1 |
4 Dorf III | Grundschule Lienen | Schulstraße 5 |
5 Dorfbauer | Sportzentrum Lienen | Postdamm 20 |
6 Aldrup | Grundschule Lienen | Schulstraße 5 |
7 Westerbeck | Gaststätte Wittmann | Lengericher Straße 60 |
8 Höste/Holzhausen I | Gaststätte Wittmann | Lengericher Straße 60 |
9 Meckelwege/Holzhausen II | Aldruper Diele | Meckelweger Straße 2 |
10 Kattenvenne I/Holzhausen III | Grundschule Kattenvenne | Auf den Kämpen 2 |
11 Kattenvenne II | Ev. Gemeindehaus Kattenvenne | Lindenallee 3 |
12 Kattenvenne III | Ev. Gemeindehaus Kattenvenne | Lindenallee 3 |