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Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung https://www.lienen.de/dienstleistungen?D=16&tx_mincity_pi1%5Baction%5D=show&tx_mincity_pi1%5Bcontroller%5D=Sv&cHash=07ea5458d98e0c0254630683315ba7d5
Fachbereich 30 Soziales, Schule, Sport und Kultur
Schulstraße 3 49536 Lienen

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung

Leistungsberechtigt sind nach § 41 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII), 4. Kapitel Personen über 65 Jahre oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen unud Vermögen beschaffen können.

 

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  • SGB XII
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