Hundesteuer Abmeldung

Details

Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden: 

  • Tod des Tieres,

  • Verlust des Tieres,

  • Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)

  • Abgabe des Tieres ins Tierheim

  • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. 

Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie einen geänderten Steuerbescheid von der Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.

Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

Begriffe im Kontext

Hundeabmeldung, Hundesteuer , Hundeummeldung, Hundemarke, Steuermarke, Hund ummelden, Hund abmelden, Hund abgeben, Hund verstorben