Hundesteuer Abmeldung
Details
Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden:
Tod des Tieres,
Verlust des Tieres,
Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
Abgabe des Tieres ins Tierheim
Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde
Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie einen geänderten Steuerbescheid von der Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.
Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.
Termine
Online-Dienste
Hinweise
Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Unterlagen
Bei Tod des Hundes:
- Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage
Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes:
- Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
- Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters
Bei Abgabe ins Tierheim:
- Aufnahmebescheinigung des Tierheims
Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:
- Um-/Anmeldebestätigung
In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.
Rechtsgrundlagen
Landeshundegesetz NRW
Hundesteuersatzung
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.