Hundehaltung Abmeldung

Details

Die Haltung großer Hunde (Widerristhöhe 40 cm bzw. Gewicht 20 kg) ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen.

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

Sie sind verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem gefährlichen Hund oder einem Hund bestimmter Rassen ändern (Abmeldung).

Da große Hunde in der Landeshundedatenbank erfasst werden, bedarf es auch hier einer Information über die Änderung von Eigentumsverhältnisse, um diese möglichst aktuell zu halten.

Eine Änderung der Eigentumsverhältnisse liegt vor, wenn:

  • der Hund gestorben ist

  • der Hund abgegeben worden ist

  • der Hund abhandengekommen ist

  • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

  • Gefährliche Hunde § 3 LHundG

    Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

    Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

  • Hunde bestimmter Rassen § 10 LHundG

    Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

  • große Hunde
    Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen

Kosten

Keine

Fristen

Keine gesetzliche Frist. Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

Rechtsgrundlagen

§ 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)