Express-Reisepass beantragen

Details

Hinweis zu Passfotos bei Antragstellung ab 01.05.2025:

Ab 1. Mai 2025 sind papierbasierte Passbilder für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente (Personalausweis und Reisepass) nicht mehr zulässig. Die Lichtbilder müssen ab diesem Zeitpunkt entweder in der Behörde erstellt oder von einem registrierten Fotodienstleister digital bereitgestellt werden.

Eine Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen unter Vorlage von analogen Passbildern ist ab dem 01.05.2025 gesetzlich, und auch technisch nicht mehr möglich.

Das erforderliche Foto kann digital in der Gemeindeverwaltung aufgenommen werden. Für die Erstellung der Fotos wird eine Zusatzgebühr von 6 Euro je gestelltem Antrag erhoben. Diese Zusatzgebühr ist gesetzlich vorgegeben und bundeseinheitlich.

Die erforderlichen digitalen Passbilder werden auch von registrierten Fotodienstleistern erstellt. Diese können unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ gesucht werden.

Die digitalen Passbilder, die in der Gemeindeverwaltung oder beim Fotografen erstellt werden, können aktuell nur für die Beantragung von Personalausweis und Reisepass genutzt werden. Für alle weiteren Anträge, z. B. Führerscheine, Fischereischeine, ist leider weiterhin zusätzlich die Vorlage von analogen Passbildern erforderlich.

Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage, bis er bei der inländischen Behörde abholbereit vorliegt. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag. 

Der Express-Reisepass ist ein regulärer Reisepass, dessen Produktion beschleunigt ist. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen, können Sie einen vorläufigen Pass beantragen. Dieser verfügt aber nicht über alle Funktionen des regulären Reisepasses und hat eine deutlich kürzere Geltungsdauer.

Wenn Sie mit Kindern reisen, können Sie auch deren Reisepässe express beantragen.

Sie können Ihren Reisepass im Express-Verfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen solchen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

Kosten

Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • ein gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel:
    • Ihr alter Reisepass
    • vorläufiger Reisepass, Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis
  • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie beispielsweise:
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Verfahrensablauf

  • Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen.
    • in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie werden benachrichtigt, wenn Sie Ihren Express-Reisepass abholen können.
  • Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
  • Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.