Schmutzwassergebühren Erhebung
Details
Die Gemeinde erhebt Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser (Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln sowie das Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Beseitigung des Abwassers). Die Höhe der Abwassergebühr ist in der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren geregelt.
Begriffe im Kontext
Schmutzwasser, Abwasser, Kanal