Gartenwasserzähler An- und Abmeldung, Wechsel, Zählerstandsmeldung

Details

Frischwasser das aus dem Leitungsnetz entnommen wird, wird in den meisten Fällen auch wieder in die Kanalisation abgeführt. Dafür werden dann Schmutzwassergebühren erhoben. Bei Entnahme, von Wasser für den Zweck der Gartenbewässerung, kann ein geeigneter Gartenwasserzähler eingebaut werden. Da das Wasser dann nicht wieder zurück in die Kanalisation geleitet wird, fallen dafür dann auch keine Schmutzwassergebühren an.

Der Ein-, Ausbau oder Wechsel der Zähler ist der Gemeinde Lienen umgehend zu melden.

Einbau ist nicht zwingend durch eine Firma vorgesehen, der Antragsteller kann dies selbst übernehmen. Der Wasserzähler muss jedoch verplombt werden. Kosten für Anschaffung, Einbau, Unterhaltung dieser Wasserzähler hat der Gebührenpflichtige zu tragen. Es ist nur der Einsatz eines geeichten Wasserzählers zulässig, daher muss der Wasserzähler alle 5 Jahre neu geeicht oder ausgetauscht werden.