Bebauungsplan Auskunft
Details
Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten.
Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.
(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Bebauungsplan Beteiligungsverfahren).
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung