Melderegisterauskunft

Details

Einfache Melderegister-Auskunft

Bei einer einfachen Melderegister-Auskunft können Dritte Auskunft über

  • Vor- und Familienname

  • Anschrift

  • Doktorgrad

einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (zum Beispiel Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht), damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.

Für einfache Melderegister-Auskünfte besteht die Möglichkeit eines Online-Dienstes. Details hierzu siehe unter „Was sollte ich noch wissen?“.

Erweiterte Melderegister-Auskunft

Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt im Bürgerbüro eine erweiterte Melderegister-Auskunft. Diese kann zusätzlich zu jenen der einfachen Melderegister-Auskunft folgende Daten umfassen:

  • Tag und Ort der Geburt

  • frühere Vor- und Familiennamen

  • Familienstand (ausschließlich Angabe, ob verheiratet oder nicht)

  • Staatsangehörigkeit(en)

  • frühere Anschriften

  • Tag des Ein- und Auszuges

  • gesetzliche Vertreter

  • Sterbetag und -ort

Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft

Kosten

Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

Hinweise

Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

Verfahrensablauf

Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.