Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Details
Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte zur Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise die:
Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
Ausgabe der Stimmzettel,
Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelferin beziehungsweise Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden. Sie können hierzu aber auch verpflichtet werden.
Als ehrenamtlich tätige Wahlhelferin beziehungsweise Wahlhelfer erhalten Sie für Ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).
Sollten Sie Interesse an einen Einsatz als Wahlhelfer haben, können Sie sich gerne im Wahlamt melden melden - ehrenamtliche Wahlhelfer werden bei jeder Wahl dringend benötigt!
Termine
Fristen
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Sie melden sich beim Wahlamt an.
Der Wahlleiter beruft Sie in den Wahlvorstand.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html