Sperrmüllabfuhr

Details

Als haushaltsüblicher Sperrmüll und Elektrogroßgeräte gelten sperrige und bewegliche Gegenstände, die im Rahmen der normalen Haushaltsführung in haushaltsüblichen Mengen anfallen und nicht in Ihre Restmülltonne passen. Nicht zum Sperrmüll gehören Bauabfälle, Bauelemente, schadstoffbelastete Materialien, Öltanks, Autoteile etc. und Säcke oder Kartonagen.

Die Abholung erfolgt nach vorheriger Anmeldung:


Weitere Informationen zum Thema Abfallentsorgung und Sperrmüll finden Sie im Service Ver- und Entsorgung.

Kosten

Voraussetzungen

Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.