Anregung an den Rat
Details
Jede Person kann sich mit Anregungen und Beschwerden schriftlich an den Rat der Gemeinde Lienen wenden - unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und Wohnort. Die Angelegenheit sollte in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Lienen fallen; andernfalls wird sie an die zuständige Stelle weitergeleitet.
In Lienen berät der Rat kann eine Anregung an einen Fachausschuss zur Vorberatung verweisen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Das Ergebnis einer Petition / Anregung / Beschwerde wird dem Antragsteller unaufgefordert mitgeteilt.
Rechtsgrundlagen
§ 24 Gemeindeordnung NRW
§ 4 Hauptsatzung der Gemeinde Lienen