Personalausweis beantragen
Details
Hinweis zu Passfotos bei Antragstellung ab 01.05.2025:
Ab 1. Mai 2025 sind papierbasierte Passbilder für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente (Personalausweis und Reisepass) nicht mehr zulässig. Die Lichtbilder müssen ab diesem Zeitpunkt entweder in der Behörde erstellt oder von einem registrierten Fotodienstleister digital bereitgestellt werden.
Eine Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen unter Vorlage von analogen Passbildern ist ab dem 01.05.2025 gesetzlich, und auch technisch nicht mehr möglich.
Das erforderliche Foto kann digital in der Gemeindeverwaltung aufgenommen werden. Für die Erstellung der Fotos wird eine Zusatzgebühr von 6 Euro je gestelltem Antrag erhoben. Diese Zusatzgebühr ist gesetzlich vorgegeben und bundeseinheitlich.
Die erforderlichen digitalen Passbilder werden auch von registrierten Fotodienstleistern erstellt. Diese können unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ gesucht werden.
Die digitalen Passbilder, die in der Gemeindeverwaltung oder beim Fotografen erstellt werden, können aktuell nur für die Beantragung von Personalausweis und Reisepass genutzt werden. Für alle weiteren Anträge, z. B. Führerscheine, Fischereischeine, ist leider weiterhin zusätzlich die Vorlage von analogen Passbildern erforderlich.
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Termine
Kosten
- 37,00 Euro
- 22,80 Euro - Antragssteller unter 24 Jahren
- 10,00 Euro - vorläufiger Personalausweis
Fristen
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Unterlagen
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Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
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gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
-
bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis