Meldebescheinigung (einfach oder erweitert)

Details

Eine Meldebescheinigung erhalten Sie im Meldeamt.

Die Antragsstellung kann persönlich erfolgen, durch ein Familienmitglied oder durch eine dritte Person mit oder ohne Vollmacht.

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.

Kosten

  • 9,00 Euro

  • gebührenfrei bei Beantragung einer Sozialleistung (z.B. Arbeitslosengeld, Rente nach dem Sozialgesetzbuch) mit entsprechendem Nachweis

Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass

  • bei einer Beantragung durch eine dritte Person, ist für die sofortige Aushändigung eine Vollmacht erforderlich, andernfalls wird Ihnen die Bescheinigung nach Eingang der Gebühr an Ihre Meldeanschrift gesandt