Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung beantragen
Details
Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kön-
nen Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie da-
bei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt das sozio-kultu-
relle Existenzminimum ab. Sie ist eine Leistung der Sozialhilfe und
erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, je-
doch für einen speziellen Personenkreis.
Sie können die Grundsicherung erhalten, wenn Sie die Altersgrenze
(diese Grenze liegt zwischen 66 - 67 Jahren) erreicht haben oder
wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert
sind. Zudem können Sie die Leistungen auch für den Zeitraum er-
halten, in dem Sie
- in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
- in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
Zudem muss die leistungsnachsuchende Person hilfebedürftig sein
und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Der Umfang der Grundsicherung richtet sich nach Ihrem individuel-
len Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Eine Leistungsgewährung setzt Bedürftigkeit voraus.
Die Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab,
dazu zählen:
- der maßgebende Regelbedarf
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind
- zusätzliche Bedarfe, wie zum Beispiel
- Mehrbedarfe bei:
- Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit
Merkzeichen G, oder - Krankheit, wenn aus medizinischen Gründen eine
besondere Ernährung erforderlich ist - Schwangerschaft
- Einmalige Bedarfe in Sondersituationen (zum Beispiel
Erstausstattungen für die Wohnung) - Bedarfe für eine Kranken-/Pflegeversicherung