Bürgergeld

Details

Der Kreis Steinfurt ist als sog. Optionskreis vom Bund zugelassener kommunaler Träger der Aufgaben nach dem SGB II, Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld). Er nimmt diese Aufgaben eigenständig und unabhängig von der Agentur für Arbeit wahr. Im Auftrag des Kreises Steinfurt nimmt die Gemeinde Lotte die Leistungsgewährung und das jobcenter Kreis Steinfurt AöR die Vermittlung, das Fallmanagement und die Brückenjoborganisation wahr. Nähere Informationen zur Gesamtaufgabenwahrnehmung erhalten Sie beim Kreis Steinfurt.

Das Bürgergeld, auch bekannt als Grundsicherung für Arbeitsuchende, ist eine Leistung des Sozialstaats für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Es ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt.

Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht Ihnen die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft.

Gleichzeitig erhalten erwerbsfähige Bürgergeld-Berechtigte umfassende Unterstützung von den Jobcentern bei der Suche nach einer Arbeit oder Qualifikationsmöglichkeiten.

Wer Leistungen des Staates, also der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bekommt, muss umgekehrt aktiv daran mitwirken, dass er oder sie möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen stehen kann. Die Jobcenter unterstützen Sie dabei.

Auch hilfebedürftige Kinder erhalten Bürgergeld und werden von den Jobcentern in den Blick genommen, um ihnen Zugang zu Bildung und Teilhabe zu ermöglichen.

Wichtig: Das Bürgergeld wird nur auf Antrag gezahlt.

Wenn Sie bisher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen haben, bekommen Sie seit dem 01.01.2023 Bürgergeld.

Für die Leistungsgewährung und die Vermittlung in Arbeit und die Brückenjoborganisation (sogenannte 1€-Jobs)  ist die kreiseigenen Anstalt "jobcenter Kreis Steinfurt AöR" für die zuständig.

Nähere Informationen zur Gesamtaufgabenwahrnehmung erhalten Sie auch unter dem nachstehenden Link: www.jobcenter-kreis-steinfurt.de.

Hinweise

Das Jobcenter Kreis Steinfurt übernimmt die Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung im Bereich des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II).

Kontakt Geld für das tägliche Leben: 02551 69-5070

Kontakt Arbeitsvermittlung: 02551 69-5270

https://www.jobcenter-kreis-steinfurt.de/

Begriffe im Kontext

Bürgergeld, ALG2, Harz4, Grundsicherung, Arbeitssuchende